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Kündigung schreiben — kostenlos & rechtssicher

Ob Handyvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsverhältnis — eine Kündigung muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Unser Generator erstellt rechtssichere Kündigungsschreiben für alle gängigen Vertragstypen nach deutschem und österreichischem Recht.

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Was enthält der generierte Kündigung?

Korrekte Kündigungsfristen nach BGB (DE) und AngG/MRG (AT)
Für Miet-, Arbeits-, Handy-, Strom-, Versicherungsverträge uvm.
Einschreiben-Hinweis und Zustellnachweis-Empfehlung
Optionale Angabe des Grundes
Formale Briefstruktur mit Ort und Datum

In 3 Schritten zum fertigen Dokument

1

Infos eingeben

Füllen Sie das einfache Formular mit Ihren Daten aus. Dauert nur 2 Minuten.

2

KI erstellt Dokument

Unsere KI analysiert Ihre Angaben und generiert ein vollständig individuelles, rechtssicheres Dokument.

3

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Häufige Fragen zum Kündigung

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitsverträge?

In Deutschland gilt für Arbeitnehmer eine gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Für Angestellte in Österreich gilt nach AngG: 6 Wochen im 1. und 2. Jahr, 2 Monate ab dem 3. Jahr, bis zu 5 Monaten nach 15 Jahren — immer zum Quartalsende.

Muss ich den Grund für eine Kündigung angeben?

Bei den meisten Vertragstypen (Handyvertrag, Mietvertrag als Mieter, Abonnements) ist eine Begründung nicht notwendig. Bei Arbeitgeberkündigungen ist ein Grund in der Regel erforderlich und muss einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Wie muss ich eine Kündigung versenden?

Immer per Einschreiben mit Rückschein senden, um den Zugang beweisen zu können. Einige Verträge erlauben auch E-Mail-Kündigung — das steht im Vertrag. Im Zweifel: schriftlich per Post.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist bei schwerem Vertragsverstoß möglich — z.B. wenn der Vermieter die Wohnung unbenutzbar macht oder ein Arbeitnehmer stiehlt. Es gilt eine kurze Frist von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes.

Kann ich online oder per E-Mail kündigen?

Grundsätzlich ja — wenn der Vertrag keine Schriftform vorschreibt. Seit 2022 müssen Anbieter in der EU auch einfache Online-Kündigungsmöglichkeiten anbieten ("Kündigungs-Button"). Im Zweifel zusätzlich schriftlich per Post kündigen.

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